Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 31.05.2012 - 9 O 399/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bei Nichtweiterleitung von vom Bruttogehalt einbehaltenen Pflichtbeiträgen an die Bayerische Apothekerversorgung; Anspruch auf Feststellung der Herkunft einer in einem Insolvenzverfahren zu der Insolvenztabelle ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 266a
Vorliegen einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bei Nichtweiterleitung von vom Bruttogehalt einbehaltenen Pflichtbeiträgen an die Bayerische Apothekerversorgung; Anspruch auf Feststellung der Herkunft einer in einem Insolvenzverfahren zu der Insolvenztabelle ...
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 27.08.2009 - 2 Ca 1273/09
- LG Wiesbaden, 31.05.2012 - 9 O 399/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95
Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur …
Auszug aus LG Wiesbaden, 31.05.2012 - 9 O 399/11
In einer mehrgliedrigen Geschäftsleitung ist demnach grundsätzlich jeder Geschäftsführer für die Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Pflichten der Gesellschaft, zu denen die Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gehört, verantwortlich (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1996 zu VI ZR 319/95).Dies ist insbesondere für das Entrichten von Steuern sowie das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen angenommen worden (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1996 zu VI ZR 319/95).
- BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei …
Auszug aus LG Wiesbaden, 31.05.2012 - 9 O 399/11
Umgekehrt ist sie allerdings zu bejahen, wenn ein Arbeitgeber zur fraglichen Zeit entgegen der Strafdrohung des § 266a StGB nicht privilegierte Forderungen erfüllt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2001 zu VI ZR 350/00). - GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09
Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners …
Auszug aus LG Wiesbaden, 31.05.2012 - 9 O 399/11
Hieran bestehen mit Rücksicht auf die Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27.09.2010 zu GmS-OGB 1/09 (BGH) gewichtige Bedenken.